Corona-Warn-App – in puncto Datenschutz der ePA hochüberlegen
Von so viel Wohlwollen könne man bei dem anderen großen Digitalisierungsprojekt des Bundesgesundheitsministeriums indes nur träumen: Die Elektronische Patientenakte (ePA) als essenzieller Part des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG), das im September kommen soll, sorgt zunehmend für Unmut – nicht nur bei der Zahnärzteschaft.
„Wer eine hohe Akzeptanz im digitalen Wandel will, braucht die besten Sicherheitsstandards“, betonte Schrader. „Nur wenn alle die neuen Tools bedenkenlos nutzen können, ist mit einer breitgefächerten Mitwirkung auf freiwilliger Basis zu rechnen.“ Gerade der Erfolg der Corona-Warn-App zeige überdeutlich, wie wichtig den Nutzerinnen und Nutzern die Hoheit über ihre Daten ist. Datensicherheit müsse daher nicht nur bei einer kleinen App oberste Priorität haben, sondern auch bei großen digitalen Vorhaben wie der ePA. Hier besteht aber nach Auffassung des FVDZ noch erheblicher Nachbesserungsbedarf in puncto Sicherheit, was die Bereitschaft der Patientinnen und Patienten, die ePA tatsächlich zu nutzen, deutlich schmälern dürfte. So sei beispielsweise das Zugriffsmanagement nach Auffassung der Datenschützer immer noch völlig unzureichend.
„Von den Machern der Corona-Warn-App“, so Schrader, „können sich die Entwickler der ePA gerne eine Scheibe abschneiden.“