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Corona-Schutzschirm: Zahnarztpraxen ausgeklammert?

Bild: Freerangestock / Stuart Miles

Gefährdung zahnärztlicher Versorgungsstrukturen verhindern

| Der Schutzschirm zur Sicherung der Gesundheitsversorgung soll auch auf Zahnarztpraxen ausgeweitet werden – so der Entwurf der SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 17. April 2020. Nun legt ein Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) nahe, dass es diesen Schutzschirm für Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht geben wird. Damit wird die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung in Hessen gefährdet.

Der Verordnungsentwurf des BMG sieht für das Jahr 2020 eine Liquiditätshilfe in Höhe von 90 % der Vergütungen des Jahres 2019 vor. In den Jahren 2021 und 2022 sollen die Zahnärzte 70 % der nicht verbrauchten Mittel an die Krankenkassen zurückzahlen, 30 % sollen zur Sicherung der Versorgungsstrukturen bei den Zahnärzten verbleiben. Diese dringend notwendige Unterstützung der Zahnärzte wird laut FAZ-Bericht vom 27. April 2020 vonseiten des Bundesfinanzministeriums in Frage gestellt und eine komplette Rückzahlung wird gefordert. „Damit wäre der Schutzschirm als reines Darlehen ausgestaltet – und der Versuch der Politik, die massiven negativen Auswirkungen der Corona-Krise für die vertragszahnärztliche Versorgung abzufedern, würde vollständig scheitern“, sagt Stephan Allroggen, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen (KZVH) zu der Meldung in der FAZ. „Die Politik würde damit zeigen, dass der Erhalt einer hervorragend funktionierenden flächendeckenden und wohnortnahen zahnärztlichen Patientenversorgung offensichtlich ohne Bedeutung ist.“

Eine vollständige Rückzahlungsverpflichtung kann insbesondere von jungen Praxen und Praxen in strukturschwachen ländlichen Regionen nicht geleistet werden. Stephan Allroggen: „Kurzarbeit ist in hessischen Zahnarztpraxen schon weitverbreitete Realität. Zahlungsverpflichtungen für Praxis- und Investitionskredite, Personal-, Miet- und Materialkosten laufen permanent weiter. Es ist nicht fair, in dieser Situation die Zahnärzteschaft alleine zu lassen. Gerade hat die KZVH ein hessenweites Netz von zahnärztlichen Schwerpunktpraxen zur Akut- und Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten etabliert, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind, als Verdachtsfall unter Quarantäne stehen oder typische Symptome zeigen. Und nun sollen Zahnärztinnen und Zahnärzte wie schon bei der Verabschiedung des Krankenhausentlastungsgesetzes ausgeklammert bleiben?“

Der KZVH-Vorstandsvorsitzende appelliert an die Entscheidungsträger, die Krankenkassen in die Mitverantwortung zu nehmen und mindestens das im Entwurf der Verordnung vorgesehene 70:30-Verhältnis zur Verteilung der Lasten beizubehalten.

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