Corona-Impfung: Keine Ungleichbehandlung von Ärzten und Zahnärzten in der Priorisierung
Die KZVLB hat sich dazu mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) in Verbindung gesetzt. Dort wurde mitgeteilt, dass Ärzte und Zahnärzte gleichermaßen grundsätzlich mit hoher Priorität geimpft und in der Regel in der zweithöchsten Stufe zugeordnet werden. Laut Angabe des MSGIV sei mit dem Impfstart jedoch erst frühestens im März zu rechnen.
Anderslautende Information sind obsolet. Zugesichert wurde, dass eine Ungleichbehandlung von Zahnärzten und ambulant tätigen Ärzten in Zukunft nicht mehr stattfinden wird.
Ungeachtet dessen ist für Schwerpunktpraxen oder Zentren zur zahnmedizinischen Versorgung von COVID-19-Patienten sowie für Zahnärzte, die im Bereich der zahnärztlichen Versorgung von Patienten in Alten- und Pflegeeinrichtungen tätig sind, die Einstufung in die Prioritätengruppe eins vorgesehen.