Der BZÄK-Ausschuss Praxisführung und Hygiene beschäftigte sich auf seiner Sitzung am 25. September mit der Modernisierung des Strahlenschutzrechts. Von Seiten der Länderbehörden wird zurzeit noch in einigen Punkten weiterer Änderungsbedarf gesehen. Unbeeinflusst vom Ausgang der Beratungen wird die für die Zahnärzteschaft sichtbare Änderung der Wegfall des Röntgenpasses sein – eine echte Bürokratieentlastung.