BGH stärkt Persönlichkeitsrechte und Rechtssicherheit von Ärzten
„Der Bundesgerichtshof weist sehr deutlich darauf hin, dass Internetportale und insbesondere Arztbewertungsseiten der Neutralität verpflichtet sind. Dies sehen die Bundesrichter bei klar kommerziell ausgerichteten Geschäftsmodellen wie von jameda offenkundig nicht gewährleistet.
Wenn zahlende Ärzte andere Mediziner, die nicht zahlen wollen, aus der Listung verdrängen, ist das Bewertungsportal weder objektiv noch für Patienten hilfreich. Schließlich gehen die Nutzer von jameda davon aus, dass das Ranking ausschließlich durch subjektive Patientenbewertungen zustande kommt und nicht durch bezahlte Services zensiert wird.“
Unabhängig vom heute ergangenen Urteil rät der NAV-Virchow-Bund allen Haus- und Fachärzten zu einem proaktiven und konstruktiven Umgang mit Bewertungsportalen. Konstruktiv heiße: auf berechtigte Negativkritik zu reagieren und sie als Herausforderung und Hinweis auf Verbesserungspotenziale zu verstehen. Darin unterstützt der Verband der niedergelassenen Ärzte: Mitglieder erhalten kostenlose Rechtsberatung sowie ein Merkblatt mit praktischen Tipps und Anleitungen. „Gegen unwahre Behauptungen oder Schmähkritik müssen und sollten sich Ärzte aber immer juristisch wehren“, ergänzt Heinrich.