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Bewertungen ja – aber fair!

Bild: Freerangestock / Jack Moreh

Anlässlich des heute ergangenen Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Löschung von Einträgen auf Arztbewertungsportalen hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) einen kritischen Umgang mit solchen Anwendungen angemahnt.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Nur der gut informierte Patient kann sein Recht auf freie Zahnarztwahl gezielt und verantwortungsvoll ausüben. Neben Informationen der Praxen können dafür auch Online-Bewertungsportale eine Hilfestellung sein. Jedoch müssen die Grenzen solcher Plattformen klar benannt werden: Sie können niemals verlässlich die Behandlungsqualität im klinischen Sinne messen und abbilden. Insbesondere aber ersetzen sie nicht den Aufbau einer persönlichen Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Zahnarzt, die für eine gute Versorgung unerlässlich ist. Entscheidend ist auch, dass Bewertungen fair und sachlich erfolgen. Auch vor diesem Hintergrund begrüßen wir das heutige Urteil, da es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärkt.“

Hintergrund – Das Urteil des BGH

Dem in Rede stehenden Urteil (AZ.: VI ZR 30/17) war die Klage einer Kölner Dermatologin vorausgegangen, die bei einem Arztbewertungsportal ihr Profil löschen lassen wollte. Die Betreiber des Portals kam dieser Aufforderung nicht nach mit der Begründung, dass Patienten ein erhebliches Interesse an Informationen über ärztliche Dienstleistungen hätten, um von ihrem Recht auf freie Arztwahl in vollem Umfang Gebrauch machen zu können. Der BGH urteilte nun, dass personenbezogene Daten gelöscht werden müssen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Dies war in diesem Verfahren der Fall.

Hintergrund – Leitfaden für Bewertungsportale

Die KZBV hat gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) einen Leitfaden mit Qualitätsstandards für Bewertungsportale veröffentlicht. Dieser richtet sich sowohl an Nutzer als auch an Anbieter solcher Anwendungen. Nutzer können anhand der Kriterien die Qualität eines Angebotes prüfen. Für Entwickler und Anbieter kann der Katalog dazu dienen, das jeweilige Portal zu optimieren. Die Kriterien beziehen sich unter anderem auf (datenschutz)rechtliche, inhaltliche und technische Aspekte. Wichtig sind zudem Verständlichkeit, Transparenz und Pflichten des Herausgebers.

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