Beschäftigungsverbot bei stillenden Müttern: Dentista stellt Broschüre vor
Das Thema hat durch wachsende Nachfrage seitens der jungen Mütter, aber auch der Arbeitgeber/innen in den Zahnarztpraxen zum korrekten Prozedere einen erheblichen Druck entfaltet. Zudem zeigte sich, dass Rat und Informationen suchende Zahnärztinnen und Zahnärzte divergierende Auskünfte erhielten, einerseits bei den zuständigen Krankenkassen, andererseits aber auch in manchen der zahnärztlichen Körperschaften. Da diese für die sachgerechte Information ihrer Mitglieder zuständig sind, der Dentista Verband andererseits quasi an der Quelle der Sorgen und Unsicherheiten der Betroffenen durch sehr engen Austausch mit den Zahnärztinnen agiert, hat der Verband der Zahnärztinnen die Initiative ergriffen und gemeinsam mit der Rechtsbeirätin des Verbandes, RAin Jennifer Jessie (Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht), das aktuelle alte, vor allem aber das ab 1. Januar 2018 in Kraft tretende neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) auf die Regelungen zu diesem speziellen Aspekt überprüft. Zusammen mit einer Reihe von Fragen aus dem Kreis der Mitglieder – sowohl in der Rolle als angestellte Zahnärztin als auch als Arbeitgeberin/Selbständige – ist eine Informationsbroschüre entstanden, die nicht nur Details zu den Vorschriften enthält, sondern in der Zieldefinition des neuen MuSchG auch verdeutlicht, welche Intention der Gesetzgeber mit den neuen Regelungen verfolgt. Der Fragenkatalog betrifft Aspekte wie Ausstellen einer Stillbescheinigung und Verpflichtung zur Vorlage beim Arbeitgeber über das Thema Umlagefähigkeit des „Still-BV“ und Beantragungswege bis hin zum Bereich Kündigungsschutz und Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Die Teilnehmer an der Informationsveranstaltung haben die Initiative des Dentista e.V. begrüßt; sie werden auf Wunsch in Zukunft über weitere sich ergebende Fragen und rechtliche Einschätzungen automatisch unterrichtet. Die vom Dentista Verband empfohlene Einrichtung von „Mutterschutzlosten“ in den Körperschaften könnte damit auf einem ersten Weg sein.
RAin Jessie wies bei der Veranstaltung darauf hin, dass viele Aspekte abhängig sind vom jeweiligen Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin und individuell geklärt werden müssten – zumal beim Thema Gehaltsweiterzahlung. PD Dr. Dr. Christiane Gleissner, Leiterin Beirat Wissenschaft des Dentista e.V. und Projektleiterin „Still-BV“, machte deutlich, dass mit dem MuSchG am 1. Januar ein Gesetz in Kraft tritt, dessen weitreichende Umsetzungsfolgen für die Zahnarztpraxen noch gar nicht alle absehbar sind – das hätten nicht zuletzt erste Diskussionsrunden im neu eingerichteten Ausschuss Mutterschutz am Bundesfamilienministerium bereits erkennen lassen. Beispielsweise gelte das MuSchG auch für Studentinnen der (Zahn-)Medizin und müsse durch die Hochschulen umgesetzt werden, die sich infolgedessen mit zahlreichen zusätzlichen Verwaltungsaufgaben bei allseits bekannter unzureichender Personalausstattung konfrontiert sähen.