Bei der Suche nach neuen Mitarbeitern muss seit Januar 2019 zwischen drei Geschlechtern unterschieden werden. Suchen Sie künftig beispielsweise eine/n ZFA, so müssen Sie entweder ganz auf Geschlechtereinträge verzichten oder „ZFA (m/w/d)“ inserieren, um nicht wegen Diskriminierung belangt zu werden. Auch der positive Geschlechtseintrag „inter“ ist statt „d“ zugelassen.