Vereinbart ein Zahnarzt mit seiner ZFA von vornherein, dass er die Kosten für ihre Fortbildung übernimmt, zahlt sie dafür keine Lohnsteuer - anders sieht es aus, wenn die Fortbildung an Bedingungen geknüpft ist. Dies teilt die Oberfinanzdirektion (OFD) Nordrhein-Westfalen mit.