Für Wissenschaftler an Hochschulen gelten eigene Regeln, wenn es um die Befristung von Arbeitsverträgen geht. Denn dabei kommt das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) zum Einsatz. Für nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter von Universitäten und Fachhochschulen zählt dagegen das reguläre Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).