Bayern: Praxisbegehung 2020 erst ab 1. Oktober
„Für die bayerischen Zahnärzte ist das Entgegenkommen von Staatsminister Glauber die Bestätigung für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Kammer“, so Christian Berger, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Er hatte sich im Juni mit zwei Schreiben an den Staatsminister mit der Bitte gewandt, die geplanten Begehungen erneut zu verschieben. Die ursprünglich ab 1. April 2020 terminierten Schwerpunktprüfungen waren wegen Kontaktbeschränkungen gegen die Ausbreitung des Coronavirus vom geplanten Starttermin zunächst auf den 1. Juli 2020 verlegt worden. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hatte der Kammer zugesagt, gegebenenfalls nochmals eine Neubewertung der Lage vorzunehmen.
Gut vorbereiten für die Praxisbegehungen
„Gerade während der Corona-Zeit haben sich die Hygienemaßnahmen in allen Zahnarztpraxen bewährt. Allerdings sollten die Praxen jetzt die gewonnene Zeit auch gut nutzen“, so Bergers Appell. Das Ministerium empfiehlt, dass sich Zahnarztpraxen, die aufgrund der aktuellen Lage offene Kapazitäten aufweisen, frühzeitig auf die bevorstehende Hygieneaktion vorbereiten. Die „abgestimmten Kriterien zur anstehenden Hygieneaktion“ sollten, so das Ministerium, „schon jetzt eigeninitiiert und frühzeitig überprüft und angewendet werden“. Für die BLZK unterstreicht Präsident Berger dies nachdrücklich.
Bei den Begehungen werden vor allem die Einhaltung der Vorgaben der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) geprüft und die Umsetzung der KRINKO-/RKI-Empfehlungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten. Die letzten schwerpunktmäßigen Überprüfungen in Zahnarztpraxen waren 2015. Turnusmäßige Prüfungen finden auch in anderen Branchen regelmäßig statt.
Informationsangebot nutzen
Das Referat Praxisführung und Medizinprodukte der BLZK bietet unter blzk.de/praxisbegehung2020 zur Schwerpunktaktion umfangreiche Informationen. Dort sind auch FAQ zur Praxisbegehung eingestellt, ebenso wie eine 13-seitige Übersicht „Praxisbegehung – auf einen Blick“.
Informationen zur Praxisbegehung 2020 in Print- und Online-Publikationen der Kammer sind durch das orangefarbene Logo „Praxisbegehung 2020“ gekennzeichnet.