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Bayern: Planungssicherheit bis 2022

Bild: rawpixel.com

KZVB und AOK Bayern schließen Vergütungsverhandlungen ab

| Trotz der Corona-Pandemie und einer wirtschaftlich schwierigen Lage haben die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) und die AOK Bayern die Vergütungsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen. Erstmals seit 2014 haben die bayerischen Vertragszahnärzte wieder für einen längeren Zeitraum Rechts- und Planungssicherheit.

Punktwerte und Budget (Gesamtvergütungsobergrenze) für sogenannte KCH-Leistungen werden rückwirkend zum 1. Januar 2020 um 3,33 Prozent erhöht. Der Wert liegt nur knapp unter der Veränderungsrate der Grundlohnsumme, die die gesetzliche Obergrenze für Honorarerhöhungen darstellt. Sie beträgt aktuell 3,66 Prozent. Auch für die beiden kommenden Jahre konnte bereits eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die Erhöhungen 2021 und 2022 werden sich ebenfalls an der Veränderungsrate der Grundlohnsumme orientieren.

„Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist diese Vereinbarung ein wichtiges Signal an die bayerischen Vertragszahnarztpraxen. Die AOK Bayern und die KZVB haben sich vertragspartnerschaftlich und mit Augenmaß geeinigt. Die Selbstverwaltung in Bayern funktioniert und liefert tragfähige Ergebnisse. Aufgrund der dreijährigen Laufzeit ist es akzeptabel, dass wir etwas unter der Grundlohnsumme geblieben sind – auch vor dem Hintergrund einer auf Bundesebene verhandelten Punktwerterhöhung im Bereich Zahnersatz von 3,0 Prozent“, betont Christian Berger, Vorsitzender des Vorstands der KZVB.

Sein Stellvertreter Dr. Rüdiger Schott ergänzt: „Gerade für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung ist Planungssicherheit existenziell. Im ländlichen Raum ist der Anteil der AOK-Versicherten oft deutlich höher als in den Ballungsräumen. Die Zahnärzte dort wissen nun bis Ende 2022, woran sie sind. Sie können entsprechende Investitionsentscheidungen treffen. Auch für die rund 50.000 Beschäftigten in den bayerischen Zahnarztpraxen schafft die Vereinbarung mitten in der Rezession Sicherheit und gute Zukunftsperspektiven“.

Vorstandsmitglied Dr. Manfred Kinner hofft, dass die Vereinbarung mit der AOK Bayern Präzedenzcharakter für die Verhandlungen mit anderen Krankenkassen hat: „Es steht außer Frage, dass sowohl die Krankenkassen als auch die Zahnärzte und deren Patienten von dieser mehrjährigen Laufzeit profitieren, die sich an der Dauer der Covid-19-Schutzverordnung orientiert.“

Die Vergütungsvereinbarung muss vor dem Inkrafttreten noch dem bayerischen Gesundheitsministerium vorgelegt werden, das zwei Monate Zeit für die rechtliche Prüfung hat.

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