BÄK begrüßt digitales Rezept
Montgomery wies darauf hin, dass Ärzte auch bei der Arzneimittelverordnung im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung ihrer im Berufsrecht verankerten Sorgfaltspflicht nachkommen müssten. „Sie müssen in jedem Einzelfall prüfen, ob die Arzneimittelverschreibung aus der Ferne medizinisch vertretbar und sicher ist oder nicht", so der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK).
In ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben äußern sich die Bundesärztekammer und Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) auch zu weiteren mit dem GSAV geplanten Regelungen. Sie begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzgeber nach den Arzneimittelskandalen der vergangenen Monate Maßnahmen für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung ergreifen will. Insbesondere sind aus Sicht der BÄK und der AkdÄ die Stärkung der Koordinierungsfunktion der Bundesoberbehörden bei Vorkommnissen mit gefälschten bzw. qualitätsgeminderten Arzneimitteln sowie die Erweiterung ihrer Rückrufkompetenz bei Sachverhalten richtige und wichtige Vorhaben. Weitere Schritte seien jedoch notwendig. BÄK und AkdÄ fordern den Gesetzgeber auf, weitere „Lücken“ in der Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln durch geeignete gesetzliche Regelungen zu schließen und damit für höhere Patientensicherheit in der medikamentösen Therapie zu sorgen.
So fordern BÄK und AkdÄ den Gesetzgeber auf, ein Verbot des Parallelvertriebs von Arzneimitteln in die fachliche und politische Diskussion einzubringen. Der Grund: Die Vertriebswege und Lieferketten von Arzneimitteln in und außerhalb der Europäischen Union mit mehreren Zwischenhändlern seien unübersichtlich und hätten in den letzten Jahren häufig zu kriminellen Manipulationen geführt beziehungsweise diese begünstigt. „Der Parallelvertrieb von Arzneimitteln dient dabei zunehmend als Zugangsweg für gestohlene oder gefälschte Arzneimittel. Ein aktuelles Beispiel dafür ist der sogenannte Lunapharm-Skandal“, heißt es in der Stellungnahme.
Auch für die Sicherstellung der Versorgung von Patienten mit essenziellen Arzneimitteln seien die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend. Versorgungsengpässe bestünden weiterhin. Als Beispiele seien die aktuellen Liefer- und Versorgungsengpässe zu Ibuprofen, zum Antibiotikum Piperacillin/Tazobactam sowie zum Antimykotikum Amphotericin B genannt. BÄK und AkdÄ fordern die Einführung einer verpflichtenden Meldung der pharmazeutischen Unternehmer im Fall von unmittelbar drohender Gefahr eines Versorgungsmangels der Bevölkerung. Die zuständigen Behörden sollten in solchen Fällen insbesondere anordnen können, dass pharmazeutische Unternehmer und Arzneimittelgroßhandlungen geeignete Vorkehrungen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit des betreffenden Arzneimittels ergreifen müssen. Im Fall von nicht erfolgten oder nicht rechtzeitig erfolgten Meldungen müssten geeignete Sanktionsmaßnahmen greifen können.