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Ausbildung in der Zahntechnik als Zusammenspiel von Handwerk, Digitalisierung und Kommunikation

Bild: Adobe Stock / Kzenon

Modernisierte Ausbildungsverordnung für Zahntechniker*innen tritt zum 1. August 2022 in Kraft

| Seit dem Inkrafttreten der aktuellen Verordnung über die Berufsausbildung zur Zahntechnikerin bzw. zum Zahntechniker im Jahr 1997 hat eine rasante technische Entwicklung in diesem Gesundheitshandwerk stattgefunden. Aber nicht nur deshalb war es dringend notwendig, die Ausbildungsverordnung (AO) zu modernisieren. In den vergangenen beiden Jahren haben die Sozialpartner – darunter der Verband Deutscher Zahntechniker Innungen, die IG Metall und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. – daher gemeinsam mit den zuständigen Institutionen und Bundesministerien umfassend daran gearbeitet, die Ausbildung an die Herausforderungen der Gegenwart und näheren Zukunft anzupassen. Die neue Verordnung wurde nun am 1. April im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. August in Kraft.

Schwerpunkte der Modernisierung sind einerseits neue Standardberufsbildpositionen, die für alle nach dem BBiG geregelten Ausbildungsberufe gelten. Dazu gehören Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie digitalisierte Arbeitswelt. „Dabei ging es uns darum, die Digitalisierung aufzunehmen, ohne das analoge Wissen zu vernachlässigen“, erläutert Karin Becker-Oevermann Vizepräsidentin im Verband medizinischer Fachberufe e.V. und zuständig für berufliche Bildung. „Gleichzeitig ist gute Kommunikation auch in diesem Beruf wichtig. Zahntechniker*innen sind Experten für die Herstellung von Zahnersatz. Bei der Vielzahl von Materialien und Fertigungsmöglichkeiten müssen sie in der Lage sein, Kundinnen und Kunden sowie Patientinnen und Patienten kompetent informieren und betreuen zu können.“

Andererseits erfordern neue Ausbildungsinhalte, wie das Erfassen der extra- und intraoralen Patientensituation mittels optischer und taktiler Verfahren, zusätzliche Kenntnisse der Hygiene und erweitern das Niveau in der zahntechnischen Berufsausbildung deutlich. Zudem waren im Bereich Organisation, Bewerten und Reflektieren betrieblicher – auch digitaler – Arbeitsprozesse, aber auch beim Qualitätsmanagement Anpassungen notwendig.

„Die Novellierung der Ausbildungsverordnung macht deutlich, dass die Digitalisierung die Anforderungen an Zahntechniker*innen wesentlich erweitert hat. Analoges Wissen bleibt jedoch die Voraussetzung zur Fertigung von Zahnersatz, um dem Anspruch an Patientensicherheit und Ästhetik gerecht zu werden“, erklärt Karola Krell, Referatsleiterin Zahntechnik im Verband medizinischer Fachberufe e.V. und ergänzt: „Das stetige Sinken der Halbwertszeit von Wissen macht aber auch vor unserem Handwerk nicht halt. Damit bleibt lebenslanges Lernen unerlässlich. Nur so eröffnen sich den Zahntechnikerinnen und Zahntechnikern neue Chancen, die sie erkennen und nutzen können. Nun sind die Laborinhaber*innen gefordert, die neue Ausbildung mit Leben zu füllen, verstärkt für eine Ausbildung in diesem Beruf zu werben und den gut ausgebildeten Zahntechniker*innen attraktive Perspektiven aufzuzeigen.“ 

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