Aufwandsgerechte Abbildung der Hygienekosten gefordert
Ende letzten Jahres waren die Verhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband zu den Hygienekosten aufgrund der ablehnenden Haltung der Krankenkassen gescheitert. Für die nun folgenden Verhandlungen im Erweiterten Bewertungsausschuss erhält die KBV die volle Rückendeckung des SpiFa. „Wir fordern seit Jahren die kostendeckende Finanzierung der Hygienemaßnahmen. Durch eine Vielzahl neuer Vorschriften und Richtlinien sind die Ausgaben und Aufwände enorm gestiegen“, so Dr. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied des SpiFa. „Der Berufsverband der Deutschen Urologen (BvDU) hatte bereits in einer eigenen Kampagne vehement eine Entscheidung über die seit 2012 gestiegenen Hygienekosten eingefordert. Alle Fachgruppen, die ambulant operieren, so zum Beispiel Anästhesiologen, HNO-Ärzte, Gynäkologen, Dermatologen, Orthopäden aber auch Internisten, wie Gastroenterologen, Pneumologen und invasiv tätige Kardiologen, unterstützen vollumfänglich unser Anliegen“, so Dr. Schroeder weiter.
Umfrage im Auftrag der BZÄK
Das Einhalten der Hygienevorschriften ist die Voraussetzung für die medizinische Versorgung. Die Patienten stellen einer im Auftrag der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) deutschlandweiten, repräsentativen Forsa-Umfrage demzufolge zu Recht besonders an Arzt- und Zahnarztpraxen hohe Hygiene-Anforderungen. So sind 65 Prozent der Befragten hohe Hygienestandards sehr wichtig, nur die Kompetenz des medizinischen Personals wird noch höher eingeschätzt und liegt bei 89 Prozent. „Aus der von der BZÄK beauftragen Umfrage geht deutlich hervor, dass sich die Patienten auf die Einhaltung der Hygienevorschriften in den Gesundheitseinrichtungen voll und ganz verlassen möchten, folglich gilt es dann auch die Rahmenbedingungen entsprechend auszugestalten. Fachärzte sind an der Schnittstelle ambulant/stationär tätig und halten sich seit Jahren mit hohen Standards an den Mehraufwand der neuen Hygieneverordnungen trotz unzureichender Übernahme der Kosten! Die Weigerung der Kassen steht im krassen Widerspruch nicht nur zu den Wünschen der eigenen Versicherten, sondern auch zu den stetig formulierten eigenen Ansprüchen“, sagt Dr. Helmut Weinhart, Vorstandsmitglied des SpiFa.