Nach wie vor besteht für die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen erheblicher Verbesserungsbedarf. Dies ist sowohl dem Gesetzgeber wie auch dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GB-A) bewusst. Am 19. Oktober 2017 wurde der Beschluss des G-BA zur „Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen“ veröffentlicht. Dieser Beschluss zur Erfassung der Richtlinien nach Paragraf 22a SGB V wird dem Bundesministerium zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 1. Juli 2018 in Kraft. Dieser Beschluss des G-BA ist eine Ergänzung des Paragrafen 22a SGB V.