Aufruf: Unterstützen Sie die Petition zur GOZ-Punktwertanhebung
Der FVDZ Bayern richtet seinen Appell auch an Vereine, Verbände und Körperschaften, als Bindeglied den Aufruf an die Zahnärztebasis weiter zu tragen. „Wir benötigen 50.000 Unterstützer, also Unterschriften, damit die Petition Erfolg hat und ein deutliches Signal an die politischen Entscheidungsträger senden kann – alles andere wäre ein Armutszeugnis“, sagt Landesvorsitzender Dr. Jens Kober.
Während die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) soeben problemlos den Bundestag passiert hat und zum Teil eine Gebührenanhebung von 60 Prozent beinhaltet, gibt es bei den Ärzten und Zahnärzten seit vielen Jahren keine Anhebung. Diese Ungleichbehandlung prangert der FVDZ Bayern an. „Seit über 30 Jahren tut die Bundesregierung nichts, um die GOZ an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen, das ist ein unerträglicher Zustand für die Zahnärztinnen und Zahnärzte – wirtschaftlich und wissenschaftlich“, fassen Dr. Thomas Sommerer und Dr. Romana Krapf, stv. Landesvorsitzende zusammen.
Für den FVDZ Bayern ist der Unwillen der jeweiligen Bundesregierung schuld an diesem Stillstand. Die Bundesregierung hat als Verordnungsgeberin einerseits und Dienstherrin der Beschäftigten im öffentlichen Dienst andererseits kein Interesse daran, die GOZ-Punktwerte anzuheben (Stichwort: Beihilfe).
„Seit vielen Jahren appellieren wir mit Leitanträgen und Beschlüssen in allen zahnärztlichen Gremien an den Verordnungsgeber, die Punktwerte endlich der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen – geschehen ist nichts!“, beklagt Dr. Kober. „Alle, die sich jemals über den niedrigen Punktwert in der GOZ beschwert haben, sind jetzt aufgerufen, mit ihrer Unterschrift zu signalisieren, dass es reicht“.
Die Unterstützerunterschrift kann online oder via Fax erfolgen. Unterschreiben können alle: also auch Patientinnen und Patienten. Informationen gibt es auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags: www.bundestag.de/petitionen. Der direkte Link zur GOZ-Petition wird bekanntgegeben, sobald der Petitionsausschuss ihn freigegeben hat.