Ob Ungarn, Polen oder Rumänien: Von der Möglichkeit, sich Zahnersatz im Ausland fertigen zu lassen, versprechen sich viele Patienten eine erhebliche Kostenersparnis. Auch hier muss jedoch vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse eingereicht werden. Eine Entscheidung des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen (LGS) wies damit die Klage einer 38-jährigen ab, deren Krankenkasse die Kosten einer zahnärztlichen Behandlung in Polen nicht in vollem Umfang erstattet hatte.