AU nach telefonischer Rücksprache bei leichten Atemwegserkrankungen
Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen. Diese Vereinbarung gilt ab sofort und zunächst für vier Wochen.
Mit diesem Schritt unterstützt die gemeinsame Selbstverwaltung Patienten und Ärzte gleichermaßen.
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Wann : 08.02.2025
20. Experten Symposium
Wann : 02.03.2025
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Wann : 16.05.2025 - 17.05.2025
Digitalen Dentalen Technologien
Wann : 23.05.2025 - 24.05.2025