Arbeitsprinzipien der Selbstverwaltung nicht in Frage stellen
Vor der öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfs am kommenden Montag im Bundestags-Gesundheitsausschuss warnt die Bundesärztekammer davor, die Arbeitsprinzipien des deutschen Gesundheitswesens und die Rolle der Selbstverwaltung in Frage zu stellen. Bei der vorgesehenen pauschalen Verkürzung der Fristen für die Methodenbewertung werde ausgeblendet, dass die Bewertung des Nutzens neuer Methoden ohne die Betrachtung von Mindestzeiträumen nicht auskommen könne. Das Bundesgesundheitsministerium weite seinen Einfluss auf die Gestaltung des GKV‐Leistungskatalogs aus und stelle in Aussicht, im Bedarfsfalle selbst Teile der fachlichen Gestaltung übernehmen zu wollen. Damit übe das BMG nicht mehr nur die Rechtsaufsicht bei der Methodenbewertung aus, sondern bewege sich gezielt in Richtung Fachaufsicht.
Die Bundesärztekammer befasst sich ihrer Stellungnahme zudem mit den eigentlichen fachlichen Inhalten des geplanten Implantateregister-Errichtungsgesetzes. So unterstützt sie die Einführung eines Impantateregisters, sieht aber gleichzeitig Änderungsbedarf. Insbesondere eine Maßnahme des Referentenentwurfs ist aus Sicht der BÄK für die Gesundheitseinrichtungen unverhältnismäßig und für Patientinnen und Patienten nachteilig: Bei Verwendung eines nicht vom Hersteller in der Produktdatenbank registrierten Implantats soll der Vergütungsanspruch der Gesundheitseinrichtungen entfallen und hierfür ein komplexes bürokratisches Verfahren eingeführt werden. Ärztinnen und Ärzte und Krankenhäusern verwenden jedoch nur solche Implantate, die in Verkehr gebracht worden sind. „Die Verantwortung zur Registrierung vor Inverkehrbringen liegt also beim Hersteller und nicht etwa bei den Gesundheitseinrichtungen“, stellt die Bundesärztekammer klar. Gleichfalls unverhältnismäßig hoher Aufwand würde durch die Verpflichtung der Gesundheitseinrichtungen entstehen, allen Patientinnen und Patienten stets unaufgefordert eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus dem Implantateregister auszuhändigen.