Arbeit von MFA und ZFA muss mehr Wertschätzung von der Gesellschaft erhalten
Die Diskussion um den Sonderbonus und die Neubewertung der systemrelevanten Tätigkeiten darf im Gesundheitswesen nicht nur den Bereich der Alten- und Krankenpflege abdecken. Darauf hatten die Mitglieder der 26. Bundeshauptversammlung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. 2020 bereits in einer Resolution aufmerksam gemacht.
Nun haben sich dieser Aussage auch der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel, sowie der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, und der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer, angeschlossen.
In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unterstreichen die obersten ärztlichen und zahnärztlichen Vertreter gemeinsam mit der Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V., dass sich die mehr als 400.000 Medizinischen Fachangestellten (MFA) und mehr als 200.000 Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) während der ersten Pandemiephase den Herausforderungen gestellt und damit das Gesundheitswesen funktionsfähig sowie wichtige Versorgungsstrukturen in den Arzt- und Zahnarztpraxen aufrecht erhalten haben. „Das erklärte Ziel, die Kliniken zu entlasten und möglichst viele Patientinnen und Patienten im ambulanten Bereich zu versorgen, wurde auf diese Weise erreicht. Inzwischen wissen wir, dass 6 von 7 COVID-19-Patient*innen ambulant behandelt wurden. Die zahnärztliche Betreuung der Patient*innen wurde ebenfalls während der gesamten Zeit sichergestellt. Die Praxisteams haben dabei unter kritischen Bedingungen gearbeitet, weil Schutzmaterial nicht ausreichend zur Verfügung stand. Im Rahmen der nun laufenden Diskussion um Gerechtigkeit bei der Zahlung eines steuerfinanzierten Sonderbonus halten wir es für angebracht, dass Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte ebenso berücksichtigt werden“, heißt es in dem Schreiben.
Die Unterzeichnenden weisen darauf hin, dass MFA und ZFA unter den Top Ten der Berufsgruppen mit den höchsten krankheitsbedingten Fehlzeiten im Zusammenhang mit Covid-19 liegen und bezeichnen es als unverständlich, dass MFA und ZFA, wie auch andere Gesundheitsberufe im niedergelassenen Bereich, bei der Nationalen Teststrategie SARS-CoV-2 nicht berücksichtigt werden.
Mit Blick auf die Lohnunterschiede zwischen Kranken- und Altenpflege sowie den Fachkräften in Arzt- und Zahnarztpraxen merken die Unterzeichnenden abschließend an: „Wenn das ambulante Gesundheitswesen weiter eine stabile Säule der Versorgung bleiben soll, dann müssen auch MFA und ZFA als systemrelevante Berufe neu bewertet werden. Das ist mit Blick auf die Struktur der Freien Berufe nicht allein durch Tarifverhandlungen möglich, sondern muss durch die Gesellschaft gegenfinanziert werden. Ein erstes Zeichen der Anerkennung der besonderen Belastungen von MFA und ZFA ist die Berücksichtigung bei der Zahlung des Sonderbonus.“