Zum Inhalt springen

Antrag auf Teilzeit braucht keine Begründung

Bild: StockSnap / Olu Eletu

Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, aus Vollzeit in Teilzeit zu wechseln. Einen Grund dafür müssen sie dem Arbeitgeber nicht nennen, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Ein paar andere Voraussetzungen gibt es aber: So besteht der Anspruch auf Teilzeit zum Beispiel nur, wenn jemand länger als sechs Monate bei einem Arbeitgeber mit mindestens 15 Mitarbeitern beschäftigt ist. Angestellte müssen den Antrag spätestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Teilzeit einreichen.

Events

20. Experten Symposium

Wann : 02.03.2025

41. Internationale Dental-Schau - IDS 2025

Wann : 25.03.2025 - 29.03.2025
Wo : Köln

Digitalen Dentalen Technologien

Wann : 23.05.2025 - 24.05.2025

mehr Events