Angestelltenverhältnis bei jungen Zahnärzten immer beliebter
Fällt die Entscheidung für die Niederlassung, geschieht dies am häufigsten durch die Übernahme einer bestehenden Einzelpraxis – knapp zwei Drittel der 2016 neu niedergelassenen Zahnärzte wählten diesen Weg – und gaben dafür durchschnittlich 342.000 Euro aus. 30 Prozent der Gründer machten sich durch Übernahme, Beitritt oder Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft selbstständig, während die Neugründung einer Einzelpraxis nur von 7 Prozent der Zahnärzte gewählt wird.
Die kontinuierliche Erfassung zahnärztlicher Berufsverläufe ist für die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wesentliche Grundlage für die weitere Ausgestaltung der Unterstützung bei der zahnärztlichen Berufsausübung und für die Weiterentwicklung des Berufsbildes.
Diese und weitere Zahlen sind der aktuellen Ausgabe des Statistischen Jahrbuchs der Bundeszahnärztekammer zu entnehmen.