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Anbindung an die TI: Neue Frist zeichnet sich ab

Bild: Pexels / rawpixel.com

Bei der Anbindung ärztlicher und zahnärztlicher Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) ist eine Fristverlängerung der Inbetriebnahme bis Mitte 2019 absehbar. Allerdings müssen auch weiterhin bis 31. Dezember 2018 die Ausstattung bestellt und der Vertrag unterschrieben sein.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und die Deutsche Presseagentur (dpa) Ende September verlauten ließen, will Gesundheitsminister Jens Spahn die Frist zur TI-Anbindung um ein halbes Jahr verlängern: Demnach wäre Mitte nächsten Jahres der Anschluss der ärztlichen und zahnärztlichen Praxen an die Datenautobahn des Gesundheitswesens verpflichtend.

Wichtig für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die noch keinen TI-Anschluss beauftragt und auch noch keinen entsprechenden Vertrag unterschrieben haben: Das muss bis Jahresende 2018 erfolgt sein, um die Honorarkürzung um 1 % zu vermeiden.


Noch liegt der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zu diesen neuen Entwicklungen keine offizielle Bestätigung des Gesundheitsministeriums vor. Sobald dies der Fall ist, erhalten auch die KZVen dazu entsprechende Informationen für ihre Mitglieder.

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