Alles rund um Kurzarbeit in Zahnarztpraxen
Appelle und Durchhalteparolen gibt es derzeit viele für die Gesundheitsberufe. Es gibt auch sinnvolle Unterstützung seitens der Politik und der Ministerien, aber manchmal ist es schwierig, den Überblick zu behalten. Der FVDZ Bayern schnürt deshalb ein Unterstützerpaket mit hilfreichen Informationen, Anleitungen und Vorlagen, um die bayerischen Zahnärzte/innen auch über das körperschaftliche Informationsangebot hinaus in dieser Krisenzeit zu unterstützen.
Den Auftakt bildet Information rund um die Kurzarbeit. Dazu hat die Bundesagentur für Arbeit schnelle Hilfe versprochen. Durch das Verkürzen der Arbeitszeit auch in Zahnarztpraxen reduziert sich das Gehalt der betroffenen Mitarbeiter entsprechend der verkürzten Arbeitszeit. Die Differenz übernimmt der Staat: Bis zu 60 Prozent bei kinderlosen Mitarbeitern/innen und ca. 67 Prozent bei Mitarbeitern, die mindestens 1 Kind haben. Arbeitsrechtliche Grundlagen, welche Vereinbarungen zwischen Praxisinhaber und Mitarbeiter/innen getroffen werden müssen bis hin zu den Formularen als Download bietet die Steuerkanzlei Dr. Schauer an.
Dieser Teil 1 des Unterstützerpakets umfasst das Thema Kurzarbeit und steht online auf der Webseite unserer Kooperationspartner. Aktuelle Neuerungen gibt es natürlich auch auf der Facebookseite des FVDZ Bayern: www.facebook.com/fvdzbayern/
Dazu Dr. Reiner Zajitschek, Vorsitzender des FVDZ Bayern: „Wir hoffen, in diesen Zeiten, in denen unsere Kollegen/innen in den Praxen mit Hygienevorschriften, einem Mangel an Material und ständig neuen Meldungen zu kämpfen haben, strukturiert dort zu unterstützen, wo es um das wirtschaftliche Überleben der Praxen geht!“