Ärzte warnen vor Risiken der Datenschutz-Grundverordnung
Ärztliche Leistungen – etwa aufgrund von Überweisungen – seien keine Auftragsverarbeitung, heißt es in der Resolution. Eine solche Interpretation der DS-GVO würde zu überbordender Bürokratie in den Praxen führen und könne außerdem zu einem Hemmschuh gesetzlich erwünschter Kooperationen werden. Die interprofessionelle und fachübergreifende Zusammenarbeit sei zwingende Voraussetzung für die hohen medizinischen Standards, nach denen in Deutschland Patientinnen und Patienten behandelt werden.
Dies hätten auch die Bundestagsfraktionen von Union und SPD erkannt, so die Resolution weiter. In einem Antrag würden die Fraktionen die Bundesregierung auffordern, bis zum 1. September 2018 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, um die Gefahr eines Abmahnmissbrauchs, insbesondere gegenüber mittelständischen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und Selbstständigen zu verhindern sowie geringfügige Verstöße nicht mit kostenpflichtigen Abmahnungen zu ahnden. Diesen Forderungen schließen sich die ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbände an. Sie fordern darüber hinaus die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass Projekte zur Digitalisierung in der Medizin durch die DS-GVO nicht erschwert oder sogar unmöglich gemacht werden.
Grundsätzlich bestünden keine Einwände gegenüber einer vernünftigen Auslegung von Datenschutzbestimmungen, so die Verbände und die KBV in ihrer Resolution. Überinterpretationen der Vorgaben seien jedoch zu vermeiden.