Der „verflixte“ Paragraf 4 Absatz 2 GOZ – Dr. Peter Esser zu Fragen der GOZ-Abrechnung
Zuerst ein Blick „über den Tellerrand“: Es gibt drei Leistungen im Abschnitt H. der GOZ mit jeweils übereinstimmendem Wortlaut zu Beginn der Leistungsbeschreibung: „Kontrolle eines Aufbissbehelfs“. Bei Nummer 7040 GOZ ist damit bereits der Leistungstext beendet, der für jede Art von Aufbissbehelf gilt.