Mit der am 12. Juni von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern beschlossenen Neuregelung des Kindertagesförderungsgesetzes MV (KiföG) wird neben der Elternentlastung für Geschwisterkinder zum 1.1.2019 auch die regelmäßige Zahnpflege als wichtiges gesundheitliches Ziel der frühkindlichen Bildung und Erziehung verankert.