Zum 1. Juli 2018 werden die Prophylaxeleistungen erweitert. Es soll dann nicht nur jungen Menschen (Kinder und Jugendliche im Alter vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) ein Anspruch auf Prophylaxe gewährt werden, sondern auch älteren Menschen und Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Einschränkung werden Leistungen zu Lasten der GKV zugesprochen.