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2,5 Prozent mehr Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte

Bild: skitterphoto / Peter Heeling

Zum 1. Oktober tritt die zweite Stufe des Vergütungstarifvertrages für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, im Saarland und in Westfalen-Lippe in Kraft.

Um 2,5 Prozent steigen die Tarifgehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte zum 1. Oktober 2018. Darauf hatten sich die Tarifpartner – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) – bereits Ende Juni 2017 in Münster geeinigt.

Mit der zweiten Stufe beginnen die Tarifgehälter für vollzeitbeschäftigte Berufseinsteiger/innen in Tätigkeitsgruppe I bei 1891 Euro. Bei entsprechender Fortbildung ist es möglich, bereits in den ersten drei Berufsjahren bis in Tätigkeitsgruppe V aufzusteigen und ein Bruttogehalt von 2.458,50 Euro zu erhalten.

Dazu Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V.: „Bei dem herrschenden Fachkräftemangel wäre es jetzt an der Zeit, dass die Zahnärzte ihre Verantwortung als Arbeitgeber und Ausbilder erkennen und darauf dringen, endlich auch in den tariflosen Bereichen Tarifverträge für ZFA abzuschließen, um bundesweit eine gerechte Bezahlung für die Mitarbeiter/innen in Zahnarztpraxen ermöglichen.“

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