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Fachzahnarzt für Kieferorthopädie

Die Fachzahnarztausbildung für Kieferorthopädie mit Anerkennung der jeweiligen Landeszahnärztekammer wird deutschlandweit angeboten und anerkannt. Lediglich der nach erfolgreichem Abschluss verliehene Titel variiert geringfügig und kann "Kieferorthopäde", "Zahnarzt für Kieferorthopädie" oder in einigen Kammerbereichen auch "Fachzahnarzt für Kieferorthopädie" lauten.

Inhalte der Weiterbildung

Mit Beendigung der Weiterbildung hat der Fachzahnarzt weitreichende Kenntnisse und Fertigkeiten in Planung und Anwendung aller relevanten Behandlungsgeräte und -techniken erworben. Ausbildungsprogramm, Ziele und Bedingungen sowie eine detaillierte Auflistung aller vermittelten Lehrinhalte sind auf der Seite der DGKFO einzusehen.

Dauer

Auf die fachspezifische Weiterbildung entfallen mindestens drei Jahre, davon unabhängig ist ein allgemeinzahnärztliches Jahr nachzuweisen, das in der Regel vor Beginn der fachspezifischen Weiterbildung abgeleistet wird.

Nicht alle kieferorthopädischen Tätigkeiten können als Weiterbildungszeit angerechnet werden, so z.B. keine Zeiten aus selbstständiger Arbeit. Die Dauer der anrechenbaren Zeit ist abhängig von der Weiterbildungsstätte. Angerechnet werden kann:

  • bis zu drei Jahre: in kieferorthopadischen Abteilungen an Hochschuleinrichtungen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
  • bis zu zwei Jahre: bei einem zur Weiterbildung ermächtigten und in einer Praxis ohne universitäre Anbindung niedergelassenen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
  • bis zu einem Jahr: in einer kieferorthopädischen Abteilung eines Krankenhauses oder einer anderen, vergleichbaren Einrichtung


Unter Umständen können auch theoretische Lerninhalte einer strukturierten, curricularen Fortbildung auf die theoretische Unterweisung angerechnet werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass diese erst nach Zulassung zur Weiterbildung erbracht werden und inhaltlich und zeitlich den Vorgaben entsprechen. Näheres zu Vorgaben und Umfang der Anrechnung findet sich in den Anlagen der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer. Verbindlich ist hier jedoch die Weiterbildungsordnung der jeweiligen (Landes-)Zahnärztekammer.

Weiterbildungsorte

Mindestens ein Jahr der Weiterbildung ist an einer ermächtigten Uniklinik abzuleisten. Eine Liste aller weiterbildungsermächtigten Universitätskliniken bietet die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie e.V. (DGKFO) auf ihrer Seite. Die verbleibenden zwei Jahre können bei einem niedergelassenen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie mit Weiterbildungsermächtigung, in der kieferorthopädischen Abteilung eines Krankenhauses oder in einer vergleichbaren Einrichtung abgeleistet werden.

Da sich die Weiterbildungsordnungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, stellen die jeweiligen Zahnärztekammern auf ihren Websites entsprechende Auskünfte zur Verfügung. Auch hier hat die DGKFO eine Übersicht aller Kammern zusammengestellt.

Abschlussprüfung

Die Weiterbildung zum Facharzt für Kieferorthopädie basiert auf dem EU-geförderten Erasmus-Projekt und umfasst bei einem Gesamtumfang von 180 ECTS-Punkten einen theoretischen sowie einen praktischen Teil. Die Prüfung in Form eines Fachgesprächs erfolgt unter Auschluss der Öffentlichkeit und sollte nicht länger als 60 Minuten dauern. 

Weiterbildung in Teilzeit

Obwohl in der Regel in Vollzeit abgeleistet, ist in der Regel auch eine Teilzeitausbildung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So muss gemäß der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer "sichergestellt sein, dass Gesamtdauer und Qualität nicht geringer sind als bei einer Vollzeit-Weiterbildung". Eine Weiterbildung in Teilzeit hat außerdem in einem Umfang zu erfolgen, der mindestens der Hälfte der üblichen, wöchentlichen Arbeitszeit entspricht. Verbindlich ist hier jedoch die Weiterbildungsordnung der jeweiligen (Landes-)Zahnärztekammer.