Fachzahnarzt
Durch eine mindestens vierjährige und hauptberufliche Weiterbildung (Assistenzzeit) mit abschließender Prüfung können die Gebietsbezeichnunge Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie, Fachzahnarzt für Parodontologie oder Fachzahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen erworben werden. Die Weiterbildung zum Facharzt für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie umfasst eine fünfjährige Assistenzzeit und setzt ein abgeschlossenes Studium der Zahn- und Humanmedizin voraus.
Bis zu drei Fachbezeichnungen gleichzeitig darf ein Zahnarzt bei entsprechendem Nachweis führen.
Art, Umfang und Dauer der Weiterbildung zum Fachzahnarzt
Die Ausbildung zum Fachzahnarzt kann auch Bestandteil der Assistenzzeit werden, was die Auswahl der richtigen Assistenzarztstelle um eine Variable erweitert. So ist die Facharztausbildung zum Kieferorthopäden, Oralchirurgen und Paradontologen (Kammerbereich Westfalen-Lippe) mit der Vorbereitungszeit kombinierbar und der junge Zahnmediziner kann eine Weiterbildungsassistenzzeit anstreben. Diese unterscheidet sich zur Vorbereitungsassistenzzeit dadurch, dass sie mindestens drei Jahre dauert und ein klinisches Jahr voraussetzt.
Auch eine Höchstdauer gilt es zu beachten: Innerhalb von acht Jahren muss die Weiterbildung abgeschlossen werden. Für eventuelle weiterbildungsfreie Zeiten in diesem Zeitraum ist der Nachweis kontinuierlicher zahnärztlicher Tatigkeit zu erbringen. Nur zwingende familiäre, gesundheitliche oder sonstige wichtige Gründe können unter Umständen eine Ausnahme bilden, müssen dann jedoch bei der zuständigen Kammer schriftlich nachgewiesen und beantragt werden.
Wer darf zum Fachzahnarzt ausbilden?
Nicht jeder Zahnarzt ist berechtigt, einen Kollegen zum Fachzahnarzt weiterzubilden. Hierfür muss er selber die entsprechende Fachzahnarztbezeichnung besitzen und die Auflagen zur Weiterbildung erfüllen. Bevor er einem Assistenten die fachärztliche Weiterbildung ermöglichen kann, muss er zudem die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bei der zuständigen Kammer und KZV beantragen.
Der Weiterbildungsassistent hat in seiner Fachzahnarztausbildung einen umfassenden Leistungskatalog zu erfüllen und eine separate Abschlussprüfung abzulegen, bevor er sich Fachzahnarzt nennen darf.
Weiterbildung zum Fachzahnarzt — auch in Teilzeit möglich?
Obwohl in der Regel in Vollzeit abgeleistet, ist in der Regel eine Teilzeitausbildung grundsätzlich möglich. Hierzu müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die je nach Fachrichtung und zuständiger Kammer unterschiedlich sind.
Auf den folgenden Seiten gehen wir ausführlicher auf die Voraussetzungen und Besonderheiten der einzelnen Fachbereiche ein:
- Infos zur Weiterbildung als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
- Infos zur Weiterbildung als Fachzahnarzt für Oralchirurgie
- Infos zur Weiterbildung als Fachzahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen
- Infos zur Weiterbildung als Fachzahnarzt für Parodontologie
- Infos zur Weiterbildung als Facharzt für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie