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Steckbrief Zahnästhetik

Während gesunde Zähne und ihre möglichst lebenslange Haltbarkeit ein Ziel ist, das wenig Interpretationen zulässt, wird der Begriff Zahnästhetik oft missverstanden. Ziel der Zahnästhetik ist es nicht, einem Patienten zu einer Zahnreihe wie aus dem Kaufhauskatalog mit vollständig gleichmäßigen und maximal weißen Zähnen zu verhelfen, sondern mit den natürlichen Zähnen oder Zahnersatz einen harmonischen, natürlichen Gesamteindruck zu schaffen, bei dem die optimale Funktionalität ebenso wichtig ist wie das Aussehen. Gerade in der Imperfektion der Natur liegt die Herausforderung, für die zu meistern du dir in diversen Masterstudiengängen und zertifizierten Fortbildungsreihen optimale Grundlage schaffst.

Master of Science (M.Sc.)

Ein breites Therapiespektrum für komplexe ästhetische Lösungen unter Einsatz von dentaler Hochtechnologie und Biomaterialien vermitteln die Masterstudiengänge im Bereich Zahnästhetik. Neben Theorie und Praxis kommt auch die Integration in den Praxisalltag nicht zu kurz.


Masterstudiengänge Ästhetische Zahnheilkunde

Spezialist

Wer sich als zertifizierter Spezialist für Zahnästhetik ausweisen möchte, kann das nötige Fachwissen über die international anerkannte und sehr anspruchsvolle Spezialisten-Qualifizierung der DGÄZ erwerben. Bei besonderer Qualifikation und entsprechendem Nachweis kann die Ernennung zum Spezialisten bei der European Dental Association beantragt werden.


Tätigkeitsschwerpunkt

Nachhaltige Tätigkeit auf dem Gebiet der Zahnästhetik und gegebenenfalls erfolgreich abgeschlossene Fortbildungen berechtigen in einigen Bundesländern zum Ausweisen des Tätigkeitsschwerpunktes Zahnästhetik. Kammern, die diese Spezialisierung als Tätigkeitsschwerpunkt zulassen, sind unten aufgeführt. Es gelten die jeweiligen Richtlinien der zuständigen Kammer, die in vielen Fällen online bereitgestellt sind oder direkt dort angefragt werden können.


Ästhetische Zahnheilkunde

  • Tätigkeitsschwerpunkt Ästhetische Zahnmedizin
    • auch: Ästhetische Zahnheilkunde, Ästhetik in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
    • anerkannt in: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe