Zertifizierter Spezialist
Hohe Sicherheit durch Brief und Siegel
Die Bezeichnung "Spezialist" allein ist in der Zahnmedizin noch kein Qualitätsmerkmal. Auch Experte darf sich grundsätzlich jeder Zahnarzt nennen. Weder müssen diese "Titel" bei der zuständigen Kammer angezeigt werden, wie es beispielsweise beim Tätigkeitsschwerpunkt der Fall ist, noch gibt es Vorgaben für die Fortbildung — oder auch nur die Voraussetzung, sich intensiv auf seinem Spezialgebiet fortgebildet haben zu müssen. Sie beruhen auf reiner Selbsteinschätzung und sind daher häufig eher das Zeichen einer forschen Marketingstrategie als von besonderen Fachkenntnissen.
Anders verhält es sich, wenn eine Spezialisierung durch eine Fachgesellschaft anerkannt ist. Diese intensiven, qualitativ hochwertigen Fortbildungen mit abschließender Zertifizierung berechtigen den Zahnarzt dazu, die jeweilige Fachgesellschaft als Zusatz zur Spezialisierung aufführen. Die so ausgewiesene Expertise gibt Patienten und überweisenden Zahnärzten ein Höchstmaß an Sicherheit.
Nachfolgend haben wir eine Liste anerkannter Zertifizierungen als Spezialist, Experte oder zum Tätigkeitsschwerpunkt* zusammengestellt.
*nicht zu verwechseln mit den durch die Landeskammern zugelassenen Bezeichnungen "Tätigkeitsschwerpunkt"
Ästhetische Zahnheilkunde
- Spezialist für Ästhetik und Funktion in der Zahnmedizin/Zahntechnik der DGÄZ
- Spezialist für Rekonstruktive Zahnmedizin, Ästhetik und Funktion (EDA) - Checkliste, Fallbeispiel und Richtlinien zum Download
Alterszahnmedizin
Funktionsdiagnostik und -therapie
Curricula Implantologie
Curriculum Kinder- und Jugendzahnheilkunde
Laserzahnmedizin
Parodontologie
Prothetik und Werkstoffkunde
Zahnerhaltung
- Spezialist für Endodontologie der DGET
- Spezialist für Zahnerhaltung (präventiv und restaurativ) der DGZ
- Zertifizierung Zahnerhaltung - funktionell und ästhetisch (EDA) - Checkliste und Richtlinien zum Download