Die zehn beliebtesten Gründe für eine Anstellung als Zahnmediziner
Wie interessant ist es für dich, als angestellter Zahnarzt zu arbeiten?
... fragten wir bei der DENTS.DE-Umfrage Anfang 2014 insgesamt 224 Assistenten und junge Zahnmediziner. Auf einer Skala von 1 – sehr interessant bis 6 – überhaupt nicht interessant vergaben immerhin zwei Drittel aller Befragten die Noten 1-3 für die Anstellung. Und das waren die beliebtesten Gründe für die Anstellung (sortiert nach der Reihenfolge der Beliebtheit):
- Anstellung bietet mehr Vorteile bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Als angestellter Zahnarzt wäre ich flexibler
- Als Angestellter muss ich kein unternehmerisches Risiko tragen
- Ich habe keine hohen Investitionskosten
- Ich möchte mich nicht mit BWL beschäftigen
- Niederlassung lohnt sich gegenüber Anstellung nicht genug
Anstellung vs. Niederlassung
Erst seit 2007 können Zahnmediziner auch nach ihrer Assistenzzeit in einer Praxis in einem Anstellungsverhältnis arbeiten – und die Beliebtheit dieser Art der Berufsausübung steigt. Immer mehr Zahnärzte entscheiden sich für die Anstellung. Ende des 4. Quartals 2012 betrug die Zahl der angestellten Zahnärzte noch 6.907, zwei Jahre später waren es schon 7.7331. Der größte Gewinn der Möglichkeit, als angestellter Zahnarzt zu arbeiten, ist es sicher, die Wahl zwischen beidem zu haben und so die Art der Berufsausübung den eigenen individuellen Bedürfnissen anzupassen. Mit der Anstellung kann auch der Erfolg der Niederlassung steigen: Wer erst als Angestellter vielleicht sogar mehrere Praxen und ihre Abläufe kennenlernt, kann davon für die eigene Praxisgründung profitieren. Ausgehend von den beliebtesten Gründen für einen Anstellung aus der DENTS.DE-Umfrage werden im folgenden einige Aspekte der Anstellung als Zahnmediziner herausgegriffen und der Situation niedergelassener Zahnmediziner gegenübergestellt. Wofür sich der einzelne letztlich entscheidet, hängt jedoch von der individuellen Lebenssituation ab.
Vereinbarkeit Beruf & Familie, Flexibilität
Im Angestelltenverhältnis können Zahnmediziner Elternzeit nehmen, mit einem kranken Kind zu Hause bleiben ohne dass die Praxis schließen muss oder einfach zum 80. Geburtstag der Großmutter frei nehmen. Für angestellte Zahnärzte gibt es zudem im Falle einer Arbeitsverhinderung wie z.B. im Krankheitsfall oder im Mutterschutz verschiedene Möglichkeiten der Entgeldfortzahlung, so dass diese Zeiten keine gravierenden finanziellen Einbußen darstellen. In der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung profitieren angestellte Zahnärztinnen zudem vom gesetzlichen Kündigungsschutz. Im Unterschied dazu erscheint es für niedergelassene Kollegen zunächst wesentlich schwieriger, flexibel zu sein und eine Arbeitsverhinderung abzufangen. Dabei haben Freiberufler bei ihrer Freizeitgestaltung gegenüber Angestellten den Vorteil, dass sie niemanden gegenüber weisungsgebunden sind – sie allein entscheiden, ob die Praxis nicht auch mal einen Tag geschlossen bleibt und wann die Sprechzeiten sind. Das ist in der Regel allerdings mit Verdienstausfall verbunden. Angestellte müssen dafür jeden Urlaub und jeden freien Tag erst mit dem Chef klären, denn Arbeitsstunden, -zeiten und Urlaubstage sind vertraglich geregelt. Wer sich offen halten möchte, Praxis oder Wohnort zu wechseln, hat als Angestellter natürlich wesentlich mehr Freiraum. Familiengründung und Krankheitsfall sind natürlich auch für niedergelassene Zahnmediziner ein Thema. Versicherungen wie z.B. die Krankentagegeldversicherung oder die Praxisausfallversicherung sind ein Muss für jeden freiberuflich tätigen Zahnarzt. Diese Absicherung in Kombination mit einer Vertretung für die eigene Praxis bewahrt Selbstständige auch im Krankheitsfall vor Existenznöten. Und natürlich haben auch freiberuflich tätige Zahnärzte Anspruch auf Elterngeld. Im Gegensatz zu angestellten können niedergelassene Zahnärztinnen zudem ihren Beruf im Falle einer Schwangerschaft nach eigenem Ermessen auch bis zum Entbindungstermin fortsetzen. Bei der fachlichen Ausrichtung hängt die Flexibilität nicht zwingend von der Art der Berufsausübung ab. Ein niedergelassener Zahnarzt muss trotz Spezialisierung in der Regel natürlich eine gewisse Bandbreite an Behandlungen anbieten. Aber er entscheidet auch, welcher Behandler in seiner Praxis welche Fachgebiete abdeckt. Auf der anderen Seite kann ein angestellter Zahnarzt gezielt nach Stellen suchen, in denen er ausschließlich in seinem favorisierten Fachgebiet tätig ist.
Unternehmertum & BWL
Wer für seine eigene Praxis verantwortlich ist, trägt auch das Risiko, dass eingesetztes Kapital verloren geht und der finanzielle Erfolg ungewiss ist. Ein finanzielles Scheitern träfe dabei nicht nur den Zahnarzt selbst, sondern auch dessen Angestellte. Allerdings ist die Gefahr einer Insolvenz als niedergelassener Zahnmediziner äußert gering – so haben im Jahr 2007 deutschlandweit 113 Praxen Insolvenz angemeldet, das entspricht einer Quote von 0,24 %2. Damit die Praxis wirtschaftlich erfolgreich ist, ist eine Auseinandersetzung mit der Betriebswirtschaftslehre natürlich unabdingbar: BWL-Grundlagenkenntnisse, Finanzierung, Marketing, Standortanalyse, Abrechnung, Umsatz, Gewinn oder Controlling sind nur einige Schlagwörter, mit denen sich ein Praxisgründer auseinandersetzen muss. Für wen diese Vokabeln einfach nur abschreckend sind, der mag tatsächlich nicht für die Selbstständigkeit gemacht sein. Auf der anderen Seite empfinden es nicht wenige Zahnmediziner als spannend, sich über die fachliche Tätigkeit hinaus auch mit anderen Themen auseinander setzen zu dürfen. Und außerdem gibt es für alles Hilfe: Vom Steuerberater bis zur Praxismanagementsoftware gibt es für niedergelassene Zahnärzte verschiedenste Möglichkeiten, sich beim Thema BWL Unterstützung zu holen.
Niederlassung lohnt sich nicht
Oh doch! Das verfügbare Jahreseinkommen – also nach Abzug der zu zahlenden Steuern und der Beiträge für die soziale Sicherung – für Praxisinhaber betrug 2012 in Deutschland durchschnittlich 74.420 €3. Demgegenüber verdienten angestellte Zahnärzte im Jahr 2010 durchschnittlich 54.656 brutto. Die Zahlen sprechen für sich. Rechnet man das auf 15 Jahr Berufstätigkeit hoch, stehen theoretisch 1.116.300 Euro verfügbares Einkommen eines niedergelassenen Zahnarztes 819.840 Euro brutto (!) eines angestellten Zahnarztes gegenüber. Der niedergelassene Zahnarzt kann sich in diesem Zeitraum von seinen Mehreinnahmen wahrscheinlich mühelos ein Eigenheim finanzieren - bei gleicher Qualifikation. Zusammenfassend sei gesagt, dass jeder für sich selbst die Argumente sorgfältig abwägen muss, es aber per se kein richtig oder falsch gibt. Die richtige Entscheidung ist die, die ihr für euch getroffen habt!
1 Prof. Dr. Thomas Sander. Der Zahnarzt als Unternehmer. Teil 1. ZWP eBook, Februar 2011, S. 22
2 KZBV Jahrbuch 2014, S. 104
3 Statistisches Bundesamt. Fachserie 16. Verdienste und Arbeitskosten. Verdienststrukturen 2010. Erschienen am 02.08.2013, S. 518. Hinweis: Dieser Aussagewert ist eingeschränkt, da der Zahlenwert für diese Berufsgruppe statistisch relativ unsicher ist.