Angestellt vs. selbstständig
Die Zahl der Praxisneugründungen bleibt seit Jahren konstant, während sich das Angestelltenverhältnis unter jungen Zahnmedizinern immer größerer Beliebtheit erfreut. Beide Formen der Berufsausübung haben Vor- und Nachteile – und beide eignen sich nicht für jeden.
Alternativen zur Niederlassung in der Einzelpraxis werden immer beliebter
Der Wegfall der Zulassungssperre, die zunehmende Feminisierung der Zahnmedizin und der Trend zur Gemeinschaftspraxis rütteln an dem klassischen Weg des Zahnarztes, der einst von der Assistenzzeit direkt in die eigene Einzelpraxis geführt hat. Wer heute seine Approbation in der Hand hält, steht – glücklicherweise – vor der Qual der Wahl, wie er seinen Beruf ausüben möchte.
Mehr Flexibilität und Stabilität als Angestellter
In einem Angestelltenverhältnis ist es meist einfacher, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Die Festanstellung in einer Großpraxis oder Klinik ermöglicht es, sich ganz auf ein Fachgebiet der Zahnmedizin konzentrieren zu können und möglicherweise in diesem Bereich eine eigene Abteilung zu leiten. Auch, wer sich mit den administrativen und wirtschaftlichen Anforderungen an das Unternehmertun nicht auseinandersetzen möchte, mag die Anstellung der Selbstständigkeit vorziehen. Ein angestellter Zahnarzt muss zudem nicht das Risiko der Tilgung eines Finanzierungskredits für die Praxisgründung tragen, sondern kann von Anfang an mit einem geregelten Einkommen fest kalkulieren.
Selbstbestimmt und unabhängig in eigener Praxis behandeln
Doch gerade dieser Punkt kann auch durchaus eine Motivation für den Schritt in die Selbstständigkeit als niedergelassener Zahnarzt sein: So viel Arbeit der Aufbau einer erfolgreichen Praxis mit sich bringt – der Gründer hat das betriebswirtschaftliche Ergebnis letztlich auch selbst in der Hand. Keine Gehaltsverhandlungen, sondern freies Entscheiden und Eigeninitiative bestimmen letztlich den Kontostand.
Dabei muss die Flexibilität nicht auf der Strecke bleiben: Indem der Praxisinhaber wiederum einen oder mehrere Behandler beschäftigt oder sich einen Praxispartner sucht, sind flexible Arbeitszeiten durchaus umsetzbar – und das bestenfalls ohne finanzielle Einbußen. Wer den Wunsch nach selbstständigem Arbeiten hegt und Probleme gern selbst angeht, anstatt eventuelle Missstände in der Praxis des Arbeitgebers hinnehmen zu müssen, mag eher für die Selbstständigkeit geeignet sein.
Gerade vor dem Hintergrund, dass es heute verschiedene Möglichkeiten gibt, weitere Behandler in der eigenen Praxis zu beschäftigen, bedeutet selbstständig zu sein für einen Zahnmediziner nicht mehr zwingend, selbst und ständig in der Praxis vor Ort zu sein.
Assistenzzeit zur Entscheidungsfindung nutzen
Stellt man fest, dass bereits in der Assistenzzeit der Wunsch nach selbstständigem statt fremdbestimmtem Arbeiten allgegenwärtig ist, sollte man diese Zeit umso intensiver nutzen, um sich in der Lehrpraxis auch mit den betriebswirtschaftlichen Themen rund um die Praxisführung auseinander zu setzen. Doch auch wer bislang nicht den Drang verspürte sich selbstständig zu machen, sollte die Gelegenheit nutzen, in der Assistenzzeit nicht nur fachliches, sondern auch administratives Know-how zu sammeln: Wer weiß, vielleicht steckt in einem einst fest vom Angestelltenverhältnis überzeugten Zahnmediziner ein exzellenter Praxisinhaber?
Stand: 10. Februar 2014