Niederlassung
Gut geplant ist halb fertig!
„dentalSUCCESS - Ein Ratgeber zur Niederlassung“ gibt dir Denkanstöße und zeigt Lösungen für einen erfolgreichen Start in die zahnärztliche Existenz. Unterstützt durch den Bundesverband der Zahnmedizinischen Alumni (BdZA) werden alle für junge Zahnmediziner relevanten Themen durch Experten aufgegriffen und informativ aufbereitet. dentalSUCCESS erscheint als kostenfreies E-Book und ist damit immer da, wo du bist.
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Die Vision junger Zahnmediziner ist es, bestmögliche Zahnheilkunde zu einem fairen Preis anzubieten, Zeit für eine möglichst gute Fortbildung zu haben und in einem motivierenden Arbeitsumfeld tätig zu sein. Auch eine gute Work-Life-Balance ist ein Ziel, welches groß geschrieben wird. Ist also die Niederlassung heute noch die beste Wahl, um diese Vision Realität werden zu lassen?
Warum sollte ich mich niederlassen?
Nach wie vor ist die Niederlassung der häufigste Weg, den junge Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner nach der Zeit als Ausbildungsassistent wählen. Auch in Zeiten, in denen man leichter als angestellte Zahnärztin/ angestellter Zahnarzt arbeiten kann, hat die Niederlassung Vorteile, wie die Unabhängigkeit. Ob der Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit gewagt werden soll, hängt hierbei stets von der einzelnen Person ab.
Die entscheidenden Fragen die man sich stellen muss:
- Bin ich ein Unternehmertyp?
- Bin ich eher Mit-Arbeiter oder Gestalter?
- Welche Ziele verfolge ich beruflich und privat?
- Kann ich mich örtlich festlegen?
- Wie hoch ist mein Sicherheitsbedürfnis?
- Einzelkämpfer oder Teamplayer?
- Hab ich Ideen für ein eigenes Praxiskonzept?
Wenn man feststellt, dass eine Tätigkeit als angestellter Zahnmediziner langfristig nicht das gewünschte Ziel ist, kann die Niederlassung im Einzelnen betrachtet werden. Zuerst muss man sich einen Überblick verschaffen, welche Faktoren Einfluss auf eine Zahnarztpraxis haben können:
Wann soll ich mich niederlassen?
Die scheinbare Realität der Niederlassung in Deutschland sieht nicht gerade rosig aus. Enge Budgetierung im kassenzahnärztlichen Bereich bei vollem unternehmerischen Risiko und abnehmendem Realeinkommen, reglementierte Zwangsfortbildungen und ein hoher Verwaltungsaufwand wegen der hohen Regelungsdichte (z.B. Qualitätsmanagement, Hygienebestimmungen, etc.) haben Einflüsse auf die unternehmerische Tätigkeit als Zahnarzt. Bei den Zahnärztinnen fließt zusätzlich noch die Frage nach dem Kinderwunsch in die zeitliche Planung der Niederlassung mit ein.
Wo sollte ich mich niederlassen?
Die Versorgungsdichte mit Zahnmedizinern in Deutschland liegt auf einem relativ hohen Niveau (1 Zahnmediziner auf 1.200 Einwohner) und steigt zur Zeit noch an. Ob man sich letztendlich in der Stadt oder in einem ländlichen Gebiet niederlässt, liegt natürlich nicht nur an der jeweiligen Versorgungsdichte, sondern auch an den persönlichen Präferenzen in der eigenen Lebensplanung. Möchte man sich in einem bestimmten Bereich spezialisieren, kommt es auch auf die Möglichkeit von Vernetzung und den Bedarf an Fachkräften an.
Alleine oder gemeinschaftlich?
Immer noch führen die meisten Zahnmediziner ein Einzelkämpfer-Dasein. Der Anteil an Einzelpraxen liegt in Deutschland bei ca. 70%. Hierbei ist jedoch der klare Trend zu mehr Teamwork zu erkennen. Die Möglichkeiten der Gemeinschaftspraxis oder auch Praxisgemeinschaft sind in den letzten Jahren größer geworden und bieten sollten in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden. Gerade junge Kolleginnen und Kollegen finden sich eher zusammen, um für die weitere Spezialisierung der Zahnheilkunde gut aufgestellt zu sein. Dies kann beispielsweise auch über eine örtlich übergeordnete Praxisgemeinschaft erfolgen und erfordert keine gemeinsamen Praxisräume mehr.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Zunächst muss man sich vor Augen halten, welche Investitionskosten auf einen Praxisgründer zukommen werden:
- Umbau und Renovierungskosten
- Medizintechnik
- Grundausstattung an Materialien / Lager
- Innenausstattung / Mobiliar
- EDV-Anlage und Abrechnugssoftware
- Materieller (Rest-)Wert bei Übernahme
- Ideeller Wert („Goodwill“) der Patientenkartei
- Anteil einer Laborgemeinschaft
- Kaution beim Vermieter
- Umzugskosten
- Beratungshonorare
- Anwaltshonorare
- etc.
Weiterhin gibt es verschiedene Finanzierungsformen, welche man bei einer Bank wählen kann. Hier zeigen wir kurz die wichtigsten Prinzipien der drei häufigsten Finanzierungsformen auf:
Neben dem langfristigen Praxisdarlehen, benötigt man außerdem einen kurzfristigen Betriebsmittelkredit für ca. 2 bis 4 Jahre, der die laufenden Kosten der Praxis so lange decken muss, bis die Einnahmen diese decken und einen entsprechenden Gewinn für den Zahnmedizinern ermöglichen.
Praxisneugründung vs. Übernahme?
Eine Praxisneugründung ist in der heutigen Zeit nur noch bei einem außergewöhnlichen Projekt zu realisieren. Im Regelfall wird bei den kontinuierlich sinkenden Praxispreisen zurzeit sicherlich die Übernahme die Regel darstellen. Dies hat mit der Lockerung der Zulassungsbeschränkungen zu tun und dem sinkenden Wert des übernommenen Patientenstammes. Hierbei kommt es jedoch vor allem auf einen harmonischen Übergang zwischen altem und neuem Behandler an, um den Patientenstamm zu behalten und nicht doch „von Vorne“ anzufangen. Die Frage, warum eine Praxis abgegeben wird, sollte in die Entscheidungsfindung mit einfließen und eine genaue Analyse des Praxiswertes stellt eine wichtige Grundlage für die Übernahme dar.
Wie ist das Risiko?
Steigender Wettbewerb z.B. durch das „Vertragsarztrechtsänderungsgesetz“ in der Zahnmedizin bedeutet auch Verdrängung (steigende Zahl von Insolvenzen/“Praxispleiten“). Der Patient als Kunde hat „Verbraucherrechte“ und Haftungsrisiken des Zahnmediziners treten noch stärker in den Vordergrund. Gegenüber den Banken muss der Zahnmediziner als Risikoausgleich seines Darlehns folgende Sicherheiten stellen:
- Abtretung der Honoraransprüche gegenüber der KZV
- Abtretung des Praxisinventars
- Absicherung des Todesfall- und Berufsunfähigkeitsrisikos
- Absicherung der Einnahmen bei Krankheit
- Risikogerechte Berufshaftpflicht
- Praxisversicherung (Praxisinventar-, Praxisunterbrechungs-, Praxiselektronikversicherung)
Vorsichtig sollte man mit der Besicherung durch Grundschulden auf Immobilien, Depotverpfändungen etc. sein!