Analogabrechnung – gewusst wie!
- Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Patienten nach § 2.1 GOZ;
- Berücksichtigung über den Steigerungssatz nach § 5 GOZ (sofern der Steigerungsfaktor bis 3,5-fach nicht bereits durch andere Erfordernisse ausgeschöpft wurde).
Wie das funktioniert, zeigt das Seminar.
Abrechnungsexpertin Kerstin Salhoff greift in ihrem Vortrag tief in ihre Wissenskiste. Wem die analoge Berechnung zu kompliziert und unverständlich erscheint, ist hier richtig. Unter dem Motto „Analogleistungen – gesucht und gefunden“ gibt es viele Tipps für die Teilnehmer/innen. Für jede erbrachte Leistung, insbesondere dann, wenn in der GOZ keine Leistungsbeschreibung zutrifft, muss ein adequates und seröses Honorar ermittelt werden, um Honorarverluste vermeiden.
Referenten
Startdatum
14.10.2020 - 13:00 Uhr
Enddatum
14.10.2020 - 14:30 Uhr